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Brandschutz In diesem Bereich, den wir im Jahr 2010 in unser Portfolio aufgenommen haben, bieten wir folgende Leistungen an:
Vorschriften für Brandschutzhelfer und TrainingBrandschutzhelfer gem. §10 ArbSchG sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z.B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten und Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck sollen die Brandschutzhelfer entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden. Diese Ausbildung soll einerseits die Wirksamkeit des Brandschutzhelfers sicherstellen und andererseits seine persönliche Sicherheit bei der Ausübung dieser Tätigkeit gewährleisten. Die Notwendigkeit, Mitarbeiter entsprechend zu schulen, ist aus folgenden Gesetzen abzuleiten:
Den Teilnehmern wird das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Sie unterstützen den Unternehmer als auch den bestellten Brandschutzbeauftragten in der Brandgefahrenabwehr. |